Gut zu wissen

  • Seit dem 1. Jänner 2024 ist klinisch-psychologische Behandlung in Österreich eine Kassenleistung. Die Höhe des Kostenzuschusses variiert je nach Sozialversicherung.

    • ÖGK: 33,70 € pro Einheit

    • SVS: 45,00 € pro Einheit

    • BVAEB: 46,60 € pro Einheit

    Zunächst können 10 Einheiten mit Kostenzuschuss in Anspruch genommen werden. Anschließend besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Sozialversicherung eine Verlängerung zu beantragen.

    Wenn Sie privat versichert sind, informieren Sie sich bitte direkt bei Ihrer Versicherung über mögliche Rückerstattungen.

    Die klinisch-psychologische Diagnostik ist eine Privatleistung und kann nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.

    Das Honorar ist innerhalb von 7 Tagen per Überweisung zu begleichen.

  • Krisenintervention:
    Die Krisenintervention ist kurzzeitig angelegt und auf Stabilisierung sowie Orientierung im Hier und Jetzt ausgerichtet. Bei Bedarf kann anschließend eine weiterführende Behandlung erfolgen. (Zum genauen Ablauf)

    Orientierungsgespräch:
    In der Regel eine Einheit à 50 Minuten. Je nach Fragestellung kann ein weiterer Termin sinnvoll sein. (Zum genauen Ablauf)

    Diagnostik:
    Die Dauer der klinisch-psychologischen Diagnostik richtet sich nach der individuellen Fragestellung. In der Regel sind mehrere Einheiten à 50 Minuten erforderlich, verteilt auf mindestens drei Termine. (Zum genauen Ablauf)

    Behandlung:
    Die Behandlung findet im Einzel-, Eltern- oder Eltern-Kind-Setting statt und umfasst Einheiten à 50 Minuten.

    Die Anzahl der Sitzungen richtet sich nach dem jeweiligen Anliegen – manchmal genügen wenige Termine, manchmal ist eine längerfristige Begleitung sinnvoll. Auf Wunsch können auch Doppeleinheiten vereinbart werden, um bestimmte Themen intensiver zu bearbeiten. (Zum genauen Ablauf)

    Elternberatung:
    Die Beratung ist kurzzeitig angelegt – häufig genügt eine Einheit à 50 Minuten. Bei Bedarf sind weitere Termine möglich. (Zum genauen Ablauf)

  • Als Klinische Psychologin unterliege ich gemäß § 37 Psychologengesetz der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Alle Inhalte unserer Gespräche werden streng vertraulich behandelt. Ausnahmen bestehen ausschließlich mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung oder in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen.

  • Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen spätestens 48 Stunden im Voraus abzusagen. Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen wird das volle Honorar der versäumten Einheit verrechnet. Ich bitte um Verständnis, da der Termin exklusiv für Sie reserviert ist.

Häufig gestellte Fragen

  • Im Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen über Ihre aktuelle Situation, Belastungen und Anliegen zu sprechen. Gemeinsam wird geklärt, welche Themen Sie mitbringen und welche Form der Unterstützung oder Begleitung für Sie passend sein kann.

    Je nach Anliegen kann es dabei um klinisch-psychologische Behandlung oder diagnostische Abklärung gehen. Außerdem besprechen wir gemeinsam die nächsten Schritte sowie den möglichen weiteren Verlauf.

  • Eine psychische Krise entsteht, wenn belastende Situationen die eigenen Bewältigungsmöglichkeiten übersteigen. Auslöser können einschneidende Ereignisse wie Trennungen, Verluste oder Konflikte sein – aber auch anhaltende Belastungen.

    Viele Betroffene erleben das Gefühl, nicht mehr weiterzuwissen oder innerlich stark unter Druck zu stehen. Auch Gedanken an Selbstverletzung oder Suizid können in solchen Phasen auftreten.

    Spätestens dann – oder auch schon früher – kann es sinnvoll sein, sich Unterstützung zu holen.

  • Für ein Erstgespräch oder einen Termin ist keine Überweisung notwendig.

    Wenn Sie einen Kostenzuschuss der Krankenkasse für die klinisch-psychologische Behandlung beantragen möchten, wird vor der zweiten Sitzung eine ärztliche Überweisung benötigt.

    Die ärztliche Untersuchung kann von Allgemeinmediziner:innen oder beispielsweise auch von Fachärzt:innen wie Neurolog:innen oder Psychiater:innen durchgeführt werden.

  • Ja – ich begleite Kinder ab dem Volksschulalter, Jugendliche und Erwachsene.

    Bei Kindern und Jugendlichen findet das Erstgespräch – je nach Alter – gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten oder zunächst nur mit den Eltern statt.

    Klinisch-psychologische Diagnostik biete ich derzeit ausschließlich für Erwachsene ab 18 Jahren an.

  • Eine psychologische Diagnostik unterstützt dabei, psychische Belastungen und Symptome besser zu verstehen und einzuordnen. Sie schafft eine fundierte Grundlage für weitere Schritte und passende Behandlungsempfehlungen.

    Sinnvoll kann eine Diagnostik beispielsweise bei Verdacht auf ADHS, Depressionen oder Angststörungen sein – oder wenn Sie sich mehr Klarheit über Ihre aktuelle Situation wünschen.

  • Ja – nach einem ersten persönlichen Termin vor Ort sind Folgetermine auch online möglich.

    Das Erstgespräch findet in der Praxis statt und bietet einen geschützten Rahmen, um sich in Ruhe kennenzulernen.